Luftfahrtrecht
Der Ansprechpartner für Airlines, Piloten & Co.
Dr. Baier verfügt als vormaliger Rechtsabteilungsleiter über langjährige Erfahrung in der rechtlichen Beratung sämtlicher Geschäftsbereiche und des Managements einer führenden heimischen Airline.
Anwalt Luftfahrtrecht
Als ehemaliger Leiter einer Luftfahrtbehörde und Manager im Bereich der Luftfahrtregulierung ist er mit den zentralen behördlichen und luftfahrtregulatorischen Rahmenbedingungen bestens vertraut.
Wir bieten Ihnen dadurch eine umfassende Beratungskompetenz im Luftfahrtrecht.
Die Kanzlei erbringt Leistungen insbesondere in folgenden Bereichen:
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Luftfracht
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Montrealer Übereinkommen / Warschauer Abkommen
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Vertretung vor Luftfahrbehörden
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Lizenz- und flugbetriebliche Fragen, Flugbewilligungen
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Drohnen
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ICAO / EASA-Rules
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EASA Grundverordnung, SES2+
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Wettbewerbsrecht der Luftfahrt (UWG, Kartellrecht, Beihilfenrecht)
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Aircraft Transactions (Ankauf, Verkauf, Leasing von Luftfahrzeugen und Aircraftteilen)
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Abwehr von passagierrechtlichen Ansprüchen (VO (EG) 261/2004)
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Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen