top of page
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Simon Harald Baier Wien
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Simon Harald Baier Wien

Zweitwohnsitzabgabe &
Leerstandsabgabe

Mehrere Bundesländer heben mittlerweile Abgaben auf Zweitwohnsitze oder leerstehende Wohnungen ein.

Im Oktober 2022 trat beispielsweise das Steiermärkische Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz (StZWAG) in Kraft. Es ermöglicht steirischen Gemeinden, auf Grund eines Beschlusses des Gemeinderates eine Abgabe auf Zweitwohnsitze (Zweitwohnsitzabgabe) oder für leerstehende Wohnungen (Wohnungsleerstandsabgabe) zu erheben.

Derzeit sind zahlreiche Wohnungseigentümer mit Aufforderungen der Gemeinden konfrontiert, eine Abgabenerklärung abzugeben und die entsprechende Abgabe zu entrichten.

Diese Abgaben werden jährlich fällig!

Die jeweiligen Landesgesetze sehen jedoch bestimmte Ausnahmen von der Abgabepflicht vor (zB altersbedingte oder gesundheitliche Gründe, berufliche Zwecke), und unter Umständen fällt Ihre Wohnung aus anderen Gründen nicht unter das Gesetz.

Die Kanzlei berät regelmäßig Mandanten, die mit einer solchen Abgabenforderung konfrontiert sind. Gerne übernehmen wir auf Wunsch auch die Kommunikation mit der Gemeinde und vertreten Sie vor den Behörden.

Sofern Ausnahmegründe weiterbestehen, können Sie damit in der Praxis Rechtssicherheit für die weiteren Jahre schaffen. 

Weiterführende Informationen zum Thema erhalten Sie hier.

Zweitwohnsitzabgabe - Leerstandsabgabe
bottom of page